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Für fast alle neugegründeten Unternehmen sind Eltern, Geschwister, andere nahestehende Verwandte, gute Freunde und begeisterungsfähige Vermögende eine sehr wichtige Finanzierungsquelle – und für viele Unternehmen bleibt es die einzige Finanzierungsquelle, da die Geschäftsmodelle oder die Branche schwierig auf andere Art zu finanzieren sind, vor allem in einer frühen Phase.

Diese Gruppe von Personen wird manchmal als «FFF», «3F», «Family, Friends and Fools» oder etwas freundlicher als Geber von «Love Money» bezeichnet. Die Begriffe stehen dafür, dass hier vor allem in eine Person (mit einer guten Idee und Geschäftsmodell) investiert wird, ungeachtet der Risiken, und dass persönliche Sympathien und Überzeugungen eine grosse Rolle für den Investitionsentscheid spielen.

In vielen Fällen haben die Mitglieder dieser Investoren keine detaillierte Kenntnis über das Projekt und über geeignete Finanzierungsformen; und so trifft man in der Praxis nicht selten den Fall an, dass ein Unternehmen mit Hilfe eines zinslosen Darlehens eines Onkels gegründet wurde.

Es ist offensichtlich, dass diese Finanzierungsform (nach der Finanzierung aus den eigenen Mitteln) die Beste und Einfachste ist und dass ihr darum immer der Vorzug gegeben werden sollte, wenn sie möglich ist.

Die persönliche Beziehung zum Investor kann häufig helfen, Meinungsverschiedenheiten zu überwinden. Mit einem grossen Risiko: Wenn diese Meinungsverschiedenheiten gross genug sind, dann können sie andererseits zu Schwierigkeiten in der Familie führen.

Der grösste Nachteil dieser Finanzierung besteht darin, den entsprechenden Personen gegenüber moralische Verantwortung zu tragen – denn diese Personen haben primär in Ihren Traum investiert und die Zerstörung dieses Traumes ist viel schwieriger hinzunehmen als das einkalkulierte Abschreiben einer geschäftlichen Investition.

Auch bei diesen Formen von Investition sind klare vertragliche Verhältnisse notwendig, damit eine klare Regelung vorliegt und keine Missverständisse aufkommen. Diese hängt von der Art der Kapitalvergabe ab:

- Darlehen an die Gründer: Darlehensvertrag

- Übernahme einer Bürgschaft durch eine 3F Person zur Sicherstellung eines Kredits

- Eigenkapitalbeteiligung bei einer GmbH: Gesellschaftervertrag

- Eigenkapitalbeteiligung bei einer Aktiengesellschaft (AG): Aktionärsbindungsvertrag (ABV)

- Erbvorbezug: Schriftlicher Vertrag, je nach Fall Erbvertrag