Grundsätzliche Voraussetzung für eine Finanzierung ist, dass Sie einen Businessplan haben. Eine "Businessplan Checkliste" finden Sie im Download-Center. Wenn Sie am Anfang noch nicht wissen, ob Ihr Gesprächspartner überhaupt die richtige Ansprechperson ist, dann senden Sie ihr oder ihm eine kurze Zusammenfassung, einen Teaser, der die wichtigsten Eckdaten des Businessplans enthält.
Sollte ihre Ansprechperson interessiert sein, so werden Sie in der Regel den Businessplan schicken, welcher dann vorgeprüft wird. Nach erfolgreicher Vorprüfung erhalten Sie eine Einladung für eine Präsentation.
Nach der Präsentation, bei welcher sich die Investoren einen Eindruck verschaffen von Ihrer Person bzw. dem Team, folgt allenfalls eine detaillierte Prüfung, die sogenannte Due Diligence. Sie werden möglicherweise relativ viele Dokumente beibringen müssen, unter anderem einen detaillierten Finanzplan, einen Marketingplan, Lebensläufe, Leumundszeugnisse und Auszüge aus dem Betreibungsregister und Strafregister der Schlüsselpersonen, allenfalls Referenzen. Wenn die Firma bereits existiert, werden Sie die gesamte Firmendokumentation der letzten Jahre vorweisen müssen – Protokolle von Generalversammlungen und VR-Sitzungen, Verträge mit Kunden und Lieferanten, Arbeitsverträge, Pensionskassenregelungen etc.
Nach der Sichtung dieser Dokumente wird ihnen der Investor allenfalls einen Investitionsvorschlag machen. Dieser hat häufig die Form eines Term Sheets, welches nach den Verhandlungen Grundlage für die Verträge ist.
Der Investitionsvorschlag kann je nach dem relativ weit weg sein kann von dem, was Sie sich vorstellen. In der Regel hat eine solche Abweichung gute Gründe und es kann sich lohnen, diese zu erfragen. Ein professioneller Investor wird Sie nicht «über den Tisch ziehen» wollen (das lohnt sich in der Regel nicht), aber er will genau so wenig wie Sie unfair benachteiligt werden.
Wenn Sie sich schliesslich über die Inhalte des Term Sheets einigen können, wird dieses noch von Juristen überarbeitet und in Form mehrerer Verträge ausformuliert. Trotz der damit verbundenen Kosten ist es unbedingt empfehlenswert, einen eigenen Anwalt beizuziehen, der die Verträge mindestens prüft. Daraus entsteht dann der Aktionärsbindungsvertrag.
Schliesslich folgt die Unterschrift und dann die Überweisung des Geldes auf ein Firmenkonto (je nach konkreter Ausgestaltung der Transaktion).


