startzentrum

Startmesse 2012

Grösste Schweizer Messe zum Firmengründung und Firmenaufbau, Franchising und Nachfolge am 20. Juni 2012 im Kongresshaus Zürich. Eintritt ist kostenlos.

Stammkapital einbezahlt - Geld für immer gesperrt?

27.02.2009

Loredana Di Pietro

 info@startzentrum.ch

Ab und zu taucht die Frage auf, ob das Stammkapital für immer gesperrt sei, quasi als Reserve und Sicherheit für die Gläubiger. KEine Sorge, das stimmt nicht.

Bei einer Kapitalgesellschaft, d.h. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG), gibt es ein Stammkapital respektive Aktienkapital. Bei einer GmbH lautet die Mindestvorschrift CHF 20'000, bei einer Aktiengesellschaft CHF 100'000, wobei bei der AG mindestens CHF 50'000 liberiert, d.h. effektiv einbezahlt werden müssen.

Die Einzahlung erfolgt vor der Gründung auf ein Sperrkonto einer Bank Ihrer Wahl. Diese schickt Ihnen dann eine Bestätigung über Ihre Einzahlung auf das Sperrkonto, die Sie für die notarielle Beurkundung benötigen. Die Summe ist aber nur gesperrt während dem Gründungsvorgang. Sobald der Handelsregistereintrag im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB, siehe www.shab.ch) veröffentlicht wurde, erhalten Sie einen Handelsregisterauszug Ihrer Firma. Sie können eine Kopie Ihrer Bank zusenden und diese anweisen, den Betrag auf Ihr Firmenkonto zu überweisen. Banken ziehen dann gleich ihre Spesen ab (z.Bsp. bei einer GmbH mit einem Stammkapital von CHF 20'000 müssen Sie mit CHF 200-250 Bankspesen rechnen). Sobald das Geld auf Ihr Firmenkonto überwiesen ist, können Sie wieder darauf zugreifen und damit arbeiten.

Im Weiteren können Sie neben einer Bargründung wie oben beschrieben auch eine Sacheinlage vornehmen, typischerweise sind dies Computer, Tische, Auto, etc. Im Download-Center fidnen Sie das entsprechende Dokument (Sacheinlage-Vertrag). Bei einer Sacheinlage benötigen Sie zudem einen Gründungsbericht (von allen Gründern zu unterzeichnen) und die Prüfungsbestätigung eine staatlich anerkannten Revisionsexperten.

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  • 1 Kommentare
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Silvan Werder

26.10.2011

Sehr geehrte Frau Di Pietro



Trifft die obige Aussage betr. Stammkapital immer noch zu? Ist es also zum jetzigen Zeitpunkt immer noch möglich die Fr. 20`000 nach erhalten des HR Auszuges auf das eigene Firmenkonto zu überweisen? Oder hat sich seit Februar 2009 etwas geändert?



Freundliche Grüsse



Silvan Werder

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