startzentrum

Tipps zur Bewilligungspflicht für Firmengründende

11.02.2010

Ruth Imholz

 info@btools.ch

Auch wenn in der Schweiz die Handels- und Gewerbefreiheit in unserer Bundesverfassung in Artikel 27 verankert ist, unterstehen diverse Tätigkeiten einer Bewilligungs- oder Genehmigungspflicht. Insbesondere bei Berufe, wo die Sicherstellung gewisser Anforderungen nötig ist (beispielsweise hinsichtlich der Qualität, gewissen Sicherheitsstandards oder notwendigen Beschränkungen), muss bei der entsprechenden Bewilligungsbehörde die vorgängige Bewilligung eingeholt werden, bevor man operativ startet.

Grundsätzlich benötigen Sie als Schweizer Bürger zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit keine vorgängige Bewilligung. Ausnahmen bestehen jedoch dort, wo die Sicherheit von Menschen beeinträchtigt oder die Umwelt gefährdet ist (z.B. Tätigkeiten als Hebamme, Augenoptiker oder Apotheker). Bewilligungspflichtig sind auch Tätigkeiten wie Personalvermittlung oder Hausierertätigkeit. Wenn Sie sich selbständig machen wollen, gehört die Abklärung der Bewilligungspflicht systematisch gesehen an vorderster Stelle. Klären Sie das ab, bevor Sie im Falle der Einzelfirma die Anerkennung der Selbständigkeit bei Ihrer Ausgleichskasse beantragen oder bevor Sie eine juristische Person gründen. Die Konsequenzen der Ausübung trotz fehlender Bewilligung können Sie Ihren guten Ruf kosten und ziehen meistens strafrechtliche und disziplinarrechtliche Folgen mit sich.

Und falls Sie sich ärgern sollten, weil dies zusätzliche administrative Aufwände mit sich ziehen, dann denken Sie an folgendes extreme Beispiel: Immer wieder tauchen Fälle auf, wo Menschen bewusst das Innehaben von Bewilligungen vorgeben, obschon sie diese nicht besitzen; wie beispielsweise in den Schlagzeilen im August 2006 zu lesen war über den Mann, der jahrelang als «falscher Arzt» im Berner Oberland und im Wallis tätig war. Faktisch gesehen hatte der Mann den Ausbildungsstand eines Rettungssanitäters. Selbstverständlich sind das Einzelfälle, wo bewusst ohne Bewilligung ein Beruf ausgeübt wird; sie verdeutlichen aber umso mehr die Notwendigkeit von Bewilligungen: Wo eine solche gefordert wird, gibt es gute Gründe dafür.

Welche Bewilligungen für Ihr Vorhaben einzuholen sind, wer Ihnen weitere Auskünfte erteilen kann und welches die rechtlichen Grundlagen sind, können Sie über folgende Websites in Erfahrung bringen:

Bewilligungsplattform des Kantons Zürich
http://www.bewilligungen.zh.ch/internet/vd/awa/bewilligungen/de/home.html

Nationale Bewilligungsplattform
http://www.e-service.admin.ch/bewilligungen/index.php?l=de

Wenn Sie sich bei Ihrer Tätigkeit unsicher sind oder diese in den Plattformen nicht finden können, dann kontaktieren Sie am besten im Internet den entsprechenden Berufs- oder Branchenverband, welche Sie über Besonderheiten Ihrer geplanten Tätigkeit informieren kann.

  •  
  • 0 Kommentare
  •  

Mein Kommentar

Zurück

Archiv

  • [-]2009(53)
  • [-]2010(30)
    • [-]Dezember(1)
    • [-]Oktober(2)
    • [-]September(3)
    • [-]August(3)
    • [-]Juli(2)
    • [-]Juni(5)
    • [-]Mai(2)
    • [-]April(3)
    • [-]März(3)
    • [-]Februar(3)
    • [-]Januar(3)
  • [-]2011(0)
    • [-]2012(0)