Neues Mehrwertsteuergesetz ab 1.1.2010!
Das am 1. Januar 2010 in Kraft tretende, revidierte Mehrwertsteuergesetz enthält über 50 Änderungen, welche eine Vielzahl von Erleichterungen bringen sollen. So wurden beispielsweise viele Praxisänderungen integriert sowie die Systematik des Gesetzes neu aufgebaut. Vom neuen MWST-Gesetz ausgenommen sind jedoch die Einführung eines Einheitssatzes und die Abschaffung der meisten Steuerausnahmen; diese Reformvorschäge sind im Parlament noch hängig. Nachstehend finden Sie einige wichtige Neuerungen des revidierten Mehrwertsteuergesetzes 2010 sowiel die dazugehörigen Gesetzestexte im Anhang:
Die Umsatzlimite für die Steuerpflicht wurde von CHF 75‘000 auf CHF 100‘000 angehoben.
Die Umsatzlimite von CHF 150‘000 gilt neu auch für Kulturvereine.
Die Verjährungsfristen wurden verkürzt.
Die freiwillige Steuerpflicht ist auch möglich, wenn noch keine Umsätze erzielt werden wie beispielsweise in der Aufbauphase.
Die Saldosteuersatz-Methode muss während mindestens einer Steuerperiode beibehalten werden.
Ein Wechsel von der Abrechnungsmethode mit Vorsteuerabzug zum Saldosteuersatz ist frühestens nach 3 Jahren möglich (bisher 5 Jahre).
Die Limite der Anwendbarkeit von Saldosteuersätzen liegt neu bei CHF 5 Mio. Umsatz (bisher CHF 3 Mio.) bzw. bei CHF 100‘000 Steuerzahllast (bisher CHF 60‘000).
Die Vorsteuer für Verpflegung und Getränke kann vollständig abgezogen werden (bisher 50%).
Es besteht neu ein Rechtsanspruch auf verbindliche Rechtsauskunft innert angemessener Frist.
Infobroschüre von der eidgenössischen Steuerverwaltung über die Neuerungen:
www.estv.admin.ch/mwst/aktuell/index.html
Bisheriges MWST-Gesetz:
www.admin.ch/ch/d/sr/6/641.20.de.pdf
Neues MWST-Gesetz:
www.admin.ch/ch/d/ff/2009/4407.pdf
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