Gilt telefonische Kaltakquise als "Spam"?
Letzthin hat sich eine Dame für diese Frage interessiert, welche über Telefon-Kaltakquise ihre Produkte verkaufen möchte und plötzlich unsicher wurde. Spam wird generell definiert als eine unverlangte (auf der Empfängerseite) und massenhafte, automatisierte (auf der Absenderseite) Versendung, unabhängig vom Kommunikationskanal. Beim E-Mailing hat sich der Begriff und dessen Bedeutung bereits etabliert. Folgendes gilt beim Telefonverkauf:
Der Kontakt zum Konsumenten ist – egal in welcher Form – nur noch dann zulässig, wenn der Adressat zuvor seine Einwilligung zur Information gegeben hat (Stichworte: Stern im Telefonbuch oder Robinsonlisten) und wenn auf der Absenderseite ein menschlicher Aufwand dahintersteckt (also keine automatisierten Anrufe beispielsweise von einem Call Center). Das Gesetz zielt in erster Linie gegen Spam-Mailings und gegen automatisierte Telefonate. Persönliche Werbeanrufe wie beim Telefonverkauf fallen nach Meinung von Experten derzeit nicht unter das Verbot. Für sie gilt aber weiterhin Artikel 65 der Fernmeldediensteverordnung (ein Stern beim Namen im Telefonbucheintrag als zu beachtende Kennzeichnung).
Die Haltung der Branche und die Massnahmen zur Selbstregulierung des Telefonverkaufs werden derzeit in der Politik genau verfolgt. Erfahrungsgemäss greift der Staat jeweils regulierend ein, wenn die Klagen aus der Bevölkerung unüberhörbar werden und sich die Branche selbst nicht regulieren kann. Insofern kann sich der erlaubte Anwendungsbereich vom Direktmarketing jederzeit ändern. Tipp, falls Sie unsicher sind: Senden Sie vorher dem Adressaten etwas zu (Brief, Unterlagen, ein Muster, etc.) und erkundigen Sie sich danach telefonisch, ob die Sendung angekommen ist. Oder verschaffen Sie sich sich eine Referenz und nehmen Sie beim Telefonat Bezug auf den Kontakt. Dies sind reguläre Möglichkeiten, um telefonischen Kontakt aufzunehmen, frei von jeglichem Spamverdacht. Zudem erleichtert es die Kaltakquise via Telefon, weil Sie gleich zu Beginn einen Bezugspunkt setzen können. Generell gilt: Präsentieren Sie sich nicht als Bittsteller/-in, sondern treten Sie als eine Person auf, die etwas Nützliches anzubieten hat und den Adressaten bei der Erreichung von dessen Zielen unterstützen kann.
Eine gute Zusammenfassung der rechtlichen Situation finden Sie beim BAKOM unter:
http://www.bakom.ch/dokumentation/Newsletter/01315/01750/01756/index.html?lang=de
Mehr Infos zu Robinsonlisten lesen Sie beim Schweizerischen Direktmarketingverband
http://www.sdv-asmd.ch
Beim Beobachter hat es einige interessante Artikel zum Thema"Telefonmarketing"
http://www.beobachter.ch/stichwortverzeichnis/stichwort/telefonmarketing/
Schweizerische Lauterkeitskommission:
Falls Sie sich selber gegen unlautere kommerzielle Kommunikation (generell in sämtlicher Form von Werbung, Direktmarketing, Sponsoring, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit möglich) zur Wehr setzen wollen oder wenn Sie einige aktuelle Fälle einsehen wollen, kontaktieren Sie deren Website:
http://www.lauterkeit.ch
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