Mehrwertsteuer für Jungunternehmen
Viele Jungunternehmen sind der Auffassung, dass für das Beantragen der Mehrwertsteuer der effektive Umsatz im letzten Kalenderjahr massgeblich sei. Dies stimmt in mehrerer Hinsicht nicht.
Massgeblich ist der erwartete Umsatz der nächsten 12 Monate. Dieser wird auf Basis eines Monatseinkommens ermittelt und mit 12 multipliziert. Wenn der so errechnete prognostiezierte Umsatz höher ist als CHF 75'000 (CHF 100'000 ab 1.1.2010), so müssen Sie eine Mehrwertsteuernummer beantragen.
Die Prognose betrifft die nächsten 12 Monate und nicht das Kalenderjahr.
Eine verspätete Anmeldung bei der MwSt. kann höchst unangenehme Folgen haben. Im Zweifelsfall sprechen Sie sehr frühzeitig mit Ihrem Treuhänder oder erkundigen sich bei der Mehrwertsteuer direkt: http://www.estv.admin.ch/mwst/aktuell/.
Beachten Sie auch, dass das neue Mehrwertsteuergesetz am 1.1.2010 eingeführt wird. Informationen darüber finden Sie ebenfalls auf dem Web der Mehrwertsteuer.
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