startzentrum

Welche Versicherungen muss/soll ich als Selbständiger abschliessen?

25.08.2009

Ruth Imholz

 info@btools.ch

Wer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet sowie in unabhängiger Stellung ist und das eigene wirtschaftliche Risiko trägt, gilt offiziell als Selbständigerwerbender, sofern die AHV-Anerkennung vorliegt. Die Anerkennung der Selbständigkeit ist bei der Gründung einer Einzelunternehmung oder bei einer Teilhaberschaft an einer Personengesellschaft erforderlich. Besondere Aufmerksamkeit von Anfang an gebührt dem optimalen Versicherungsschutz; nicht zuletzt, um gewisse Unternehmerrisiken minimieren zu können: 

Die obligatorischen Sozialversicherungen
Selbstständigerwerbende müssen im Gegensatz zu Angestellten ihre Sozialversicherungsbeiträge der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) in ganzer Höhe selber bezahlen nach erfolgter Anmeldung bei der AHV (der Beitrag liegt bei 9,5% vom im Beitragsjahr erzielten Einkommen). Wichtig: Die AHV unterscheidet zwischen Unselbständigerwerbenden und Selbständigerwerbenden. Als unselbständigerwerbend gilt, wer von einem Arbeitgeber angestellt ist und Lohn bezieht. Dazu übrigens gehören auch Agenten und Agentinnen sowie freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein entsprechendes Merkblatt zu den Unterscheidungskriterien ist am Ende des Textes unter "Merkblätter der SVA" zu finden. Oder Sie lesen den Blogbeitrag "Ab wann gelte ich als selbständigerwerbend" vom 16.2.09.

Die nichtobligatorischen Sozialversicherungen
Personen, die gemäss AHV als selbständigerwerbend gelten, sind weder gegen Arbeitslosigkeit (ALV), noch gegen Unfall (UVG) versichert. Sie fallen auch nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge (BVG oder 2. Säule). Hier lohnt sich eine entsprechende Beratung bei der SVA, bei den kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen oder bei Versicherungsanbietenden (Wichtig: Nicht nur bei einer Versicherung Offerten einzuholen, sondern mehrere Anbieter kontaktieren). Speziell bei Dienstleistenden ist es wichtig, sich auch im Krankheitsfall abzusichern; ohne entsprechenden Schutz kann eine Krankheit rasch zu hohen Ertragseinbussen oder gar zum vorzeitigen Ende der Selbständigkeit führen.

Weitere prüfenswerte Versicherungen je nach Bedarf

  • Betriebsversicherung für den Schutz von Waren und Einrichtung, bei Betriebs- und Ertragsausfall sowie bei Haftpflichtansprüchen
  • Gebäudeversicherung
  • Technische Versicherung für Maschinen und EDV-Anlagen
  • Rechtsschutzversicherung
  • 3- Säule
  • etc.

Unser Referent für versicherungstechnische Fragen, Hans Schoch, empfiehlt an unserem Kurstag Gründung kompakt jeweils mit versicherungstechnischen Minimaljahreskosten von ca. CHF 15‘000 jährlich zu rechnen, um die wichtigsten Risiken adäquat absichern zu können.

Merkblätter der SVA
Weitere Informationen
Merkblatt Versicherungsbedarfsanalyse im Downloadcenter des StartZentrums Zürich

  •  
  • 0 Kommentare
  •  

Mein Kommentar

Zurück

Archiv

  • [-]2009(53)
  • [-]2010(30)
    • [-]Dezember(1)
    • [-]Oktober(2)
    • [-]September(3)
    • [-]August(3)
    • [-]Juli(2)
    • [-]Juni(5)
    • [-]Mai(2)
    • [-]April(3)
    • [-]März(3)
    • [-]Februar(3)
    • [-]Januar(3)
  • [-]2011(0)
    • [-]2012(0)