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Wann ist die Einzelfirma die geeignete Rechtsform?

03.08.2009

Loredana Di Pietro

 info@startzentrum.ch

Immer noch sehr beliebt bei Firmengründern ist die Rechtsform der Einzelfirma. Zu recht, und wann ist sie geeignet?

Wie der Name schon sagt, gründen Sie alleine eine Firma. Die Einzelfirma ist eine Personenfirma. Das heisst, dass Sie als Gründer und die Firma rechtlich eins sind. Um so wichtiger ist übrigens eine strikte Trennung der Finanzen: Schauen Sie, dass Sie ein eigenes Konto für die Firma eröffnen und alle Aktivitäten darüber abwickeln, damit Sie immer einen guten Überblick über ihre Finanzen haben.

Diese Rechtsform hat den Hauptvorteil, dass die Gründung kostengünstig ist und die Administration einfach. Sie sind müssen sich erst mit einem Jahresumsatz von mehr als 100‘000 CHF ins Handelsregister (www.hra.zh.ch) eintragen, und auch der Mehrwertsteuer sind Sie nur mit bestimmten Umsätzen unterworfen (für einen Dienstleister beträgt die typische Schwelle 75‘000 CHF Jahresumsatz, erkundigen Sie sich bei der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, Tel. 031 322 21 11 für Ihre Branche). Der Hauptnachteil liegt darin, dass Sie persönlich unbeschränkt für ihre Aktivitäten haften. Wenn Sie verheiratet sind, könnte dies auch Konsequenzen für Ihren Partner oder Partnerin haben, je nach Güterstand. Ein weiterer Nachteil kann die Vorschrift sein, dass Sie Ihren Namen in der Firmenbezeichnung führen müssen (z. Bsp. Maler Thaler, oder Müller Wasseraufbereitungen).

Bei der Gründung ist zudem zu beachten, dass die Firma zwar mit Aufnahme ihrer Aktivitäten gegründet wird, dass aber letztlich die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA Zürich) den Status der Selbständigkeit anerkennen muss. Die SVA bietet Merkblätter an, mit denen Sie grob feststellen können, ob Sie gute Chancen haben, als Einzelfirma anerkannt zu werden (www.svazurich.ch).
Somit eignet sich diese Rechtsform für Einzelpersonen, die ein geringes Haftungsrisiko in ihren Geschäftsaktivitäten haben (oder dieses mit separaten Versicherungen oder Verträgen abdecken können), kein Personal angestellt haben, geringe Wachstumsabsichten und keine Investoren haben, keine grossen Investitionen tätigen müssen oder auch für Personen, die im Nebenerwerb selbständig sein möchten und keine grossen Aktivitäten erwarten. Typisch für diese Rechtsform sind Einzelpersonen als Dienstleister wie Berater oder Grafiker, oder Einzelpersonen im Gewerbe.

 

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