Strategische Partnerschaften und Beteiligungen
Manchmal bietet sich die Chance, einen Lieferanten oder Kunden, der sehr wichtig ist für das eigene Geschäft, am Geschäft zu beteiligen. Ist dies eine sinnvolle Option?
Grundsätzlich bedeutet eine Beteiligung am Unternehmen eine sehr langfristige Bindung, die schnell eingegangen werden kann, die aber nur schwierig wieder gelöst werden kann – und das Lösen ist häufig sehr aufwendig und kostspielig und endet ab und zu auch im Streit.
Die Alternative zur Beteiligung am Kapital sind Verträge mit Erfolgsbeteiligung; anders als bei einer Kapitalbeteiligung aber können bei diesen die Rahmenbedingungen genau definiert werden und der Vertrag kann auch gekündigt werden oder durch einen anderen ersetzt werden, wenn die Umstände dies verlangen.
Erfahrungsgemäss ändert sich bei einem Jungunternehmen die Geschäftstätigkeit manchmal, neue Produkte werden entwickelt, alte Produkte werden aufgegeben, Schlüsselpersonen kommen und gehen. Jede dieser Änderungen kann dazu führen, dass eine Partnerschaft, die jetzt sehr wichtig ist, in einem Jahr vielleicht keine Bedeutung mehr hat oder sogar eine Belastung, ein Risiko wird.
Aus dieser Perspektive ist es also sicher ratsam, keine Bindungen einzugehen, die nicht mehr gelöst werden können. Statt einem Partner ein Beteiligungsangebot zu machen, könnten Sie also z.B. einen Kooperationsvertrag erstellen und darin festhalten, dass beim Erreichen bestimmter Ziele eine Beteiligung angestrebt wird. Dies gibt Ihnen und dem Partner Zeit, Erfahrungen aufzubauen und die genauen Modalitäten der Beteiligung zu diskutieren – oder eben auch, den Plan stillschweigend fallen zu lassen.
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