startzentrum

Startmesse 2012

Grösste Schweizer Messe zum Firmengründung und Firmenaufbau, Franchising und Nachfolge am 20. Juni 2012 im Kongresshaus Zürich. Eintritt ist kostenlos.

Vom Teamprojekt zur Firma

16.02.2009

Jan Fülscher

 info@startzentrum.ch

Immer wieder entsteht die Situation, dass einige Studenten/Praktikanten/Schüler gemeinsam eine Arbeit für Studium oder Schule erstellen und die Zusammenarbeit dann später in Form einer Firma weiterführen möchten. Und immer wieder stellt sich in dieser Situation die Frage nach der geeigneten Rechtsform.

Eine formlose Kooperation der Partner birgt das Risiko in sich, dass die Firma eine einfache Gesellschaft sein könnte (bzw. im Falle eines Rechtsstreites vom Richter so aufgefasst werden könnte) und damit die Gesellschafter persönlich und unbegrenzt für die Verpflichtungen der Gesellschaft haften (vgl. dazu die Erläuterungen auf www.kmu.admin.ch). Eine einfache Gesellschaft wird vermutet, wenn keine andere Rechtsfrom vorliegt.

Andere Rechtsformen, die hier in Frage kommen könnten, wären: Einzelfirmen (jeder Partner wirtschaftet nur für sich, die Zusammenarbeit hat den Charakter einer Büro- und Marketinggemeinschaft), GmbH (erfordert das Bereitstellen eines Gründungskapitals, welches später für die Zwecke der Gesellschaft verwendet werden kann, z. B. für Investitionen), oder allenfalls auch ein Verein (wenn die Zusammenarbeit nicht primär einen wirtschaftlichen Zweck hat).

Eine Einzelfirma ist gut geeignet, wenn die Risiken der Geschäftstätigkeit überschaubar und versicherbar sind, wenn es sich um einen "Versuchsballon" handelt, wenn die erzielten Umsätze und Gewinne gering sind oder wenn die Tätigkeit berufsbegleitend stattfindet, wenn die Firma keine Angestellten hat und wenn keine Einzelfirmen gründen und wenn keine für die Kunden offensichtlichen Kooperationen mit anderen Partnern vorliegen. Wenn mehrere Personen kooperieren, so ist wichtig, dass dies für die Geschäftspartner und Kunden offensichtlich ist und eben nicht der Eindruck einer einfachen Gesellschaft entstehen könnte.

Eine GmbH empfehlen wir, wenn der Umsatz CHF 75'000 oder CHF 100'000 überschreitet und damit ohnehin eine Pflicht zur doppelten Buchführung entsteht; wenn die Gesellschaft geschäftliche Risiken eingeht, bei deren Eintreten grosse Geldsummen fliessen könnten; und/oder wenn die Gesellschaft Angestellte hat und damit auch Lohnabrechnungen usw. erstellen muss sowie eine Pensionskassenlösung bereitstellen muss. Gerade in letzterem Fall ist der administrative Aufwand für die GmbH nicht mehr höher als z.B. für eine Einzelfirma.

Ein Verein könnte als Rechtsform zur Anwendung kommen, wenn der Zweck der Firma ganz klar nicht profitorientiert ist (also z.B. gemeinnützig) und wenn ein geringer Arbeitsanfall entsteht (also z.B. eine 20%-Tätigkeit). Ein Verein entsteht durch seine Gründung gemäss ZGB; es besteht aber immer ein gewisses Restrisiko, dass im Falle eines Rechtsstreites der Vereinsstatus nicht anerkannt wird und stattdessen auf eine einfache Gesellschaft der Vereinsmitglieder geschlossen wird. Der Verein sollte also nur zur Anwendung kommen, wenn die Bedingungen ganz klar erfüllt sind. Wollen hingegen mehrere Personen miteinander ein gewinnorientiertes Gewerbe aufbauen, so ist ein Verein möglicherweise nicht die optimale Form.

Zusammenfassend: Gehen Sie grundsätzlich davon aus, eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder gar AG) zu gründen, welche einen recht guten Schutz Ihres persönlichen Vermögens bietet. Es kann gute Gründe für eine der anderen hier genannten Rechtsformen geben (Verein, Einzelfirma, einfache Gesellschaft), doch sollten Sie sich dessen bewusst sein, dass die grössere Einfachheit in der Regel mit höheren Risiken erkauft wird. Auch die GmbH bietet im Übrigen keinen vollständigen Schutz - wenn beispielsweise Ihre AHV-Abrechnungen nicht korrekt sind, so müssen Sie damit rechnen, als Gesellschafter persönlich zur Verantwortung gezogen zu werden.

 

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