Ab wann gelte ich als selbständigerwerbend?
Oft stellt sich die Frage, ab wann man als Firmengründer/-in einer Einzelfirma als Selbständigerwerbende/n gilt. Bei der Gründung einer Einzelunternehmung ist die Anerkennung der Selbständigkeit durch die Ausgleichskasse (AHV) erforderlich.
Wir empfehlen an unseren Kursen stets, frühzeitig abzuklären, ob die geplante Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit anerkannt wird. Als sozialversicherungsrechtlich selbständig gilt grundsätzlich nur, wer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet, in unabhängiger Stellung ist und das eigene wirtschaftliche Risiko trägt.
Damit Sie schon vor der Anmeldung der "selbständigen Erwerbstätigkeit" erkennen können, worauf es bei der Beurteilung ankommt, bietet die SVA Zürich im Internet eine Checkliste als Orientierungshilfe. Den verbindlichen Entscheid trifft immer die zuständige Ausgleichskasse nach eingehender Prüfung des Falles. Massgebend für die Beurteilung sind die wirtschaftlichen und nicht die vertraglichen Verhältnisse. Zudem ist es erforderlich, dass Sie Nachweise erbringen können für Ihre Tätigkeit als Selbständigerwerbende/r wie z.B. Rechnungen, Offerten, Lieferscheine, Verträge mit Kunden oder Auftraggebern, Miet-/Pachtverträge, etc. Beginnen Sie rechtzeitig, sich ein Dossier anzulegen und Materialien zu sammeln, bevor Sie die Anerkennung beantragen.
Quelle: SVA Zürich.
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